Juristische Fragestellungen lassen sich nicht mit Standardantworten behandeln.
 
Eine individuelle Betreuung des Mandanten zeichnet daher den Weg, Probleme zu analysieren und Lösungsansätze herauszuarbeiten.
 
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Rechtsanwalt Steffen Hanke, LL.M.EUR steht Ihnen wie nachfolgend in dieser Internetpräsentation beschrieben zur Verfügung.

Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber wegen unrichtiger Arbeitgeberauskunft

Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Arbeitnehmern die vertragliche Nebenpflicht, keine falschen Auskünfte zu erteilen. Entsteht dem Arbeitnehmer durch eine schuldhaft erteilte unrichtige Auskunft ein Schaden, kann der Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet sein.

Schadensersatz und Entschädigung wegen unterbliebener Einstellung bei einem öffentlichen Arbeitgeber

Ein nicht berücksichtigter Bewerber um eine Stelle eines öffentlichen Arbeitgebers kann verlangen, eingestellt zu werden, wenn sämtliche Einstellungsvoraussetzungen in seiner Person erfüllt sind und seine Einstellung die einzig rechtmäßig Entscheidung der Behörde wäre, weil jede andere Entscheidung sich als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellen würde.

Karenzentschädigung - "überschießendes" Wettbewerbsverbot

Nach § 74a Abs. 1 Satz 1 HGB ist ein Wettbewerbsverbot insoweit unverbindlich, als es nicht dem Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers dient. Das Gesetz regelt nicht ausdrücklich den Anspruch auf Karenzentschädigung bei einem teilweise verbindlichen und teilweise unverbindlichen Wettbewerbsverbot.

Untersagung einer Nebentätigkeit

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist einem Arbeitnehmer während des rechtlichen Bestehens des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt. Das soll auch bei Nebentätigkeiten gelten, sofern diesen nicht jede unterstützende Tätigkeit für das Konkurrenzunternehmen abgesprochen werden kann.

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